Was passiert mit dem Lohn des Arbeitnehmers, wenn dieser am Corona-Virus erkrankt ist?

Rechtsanwalt Thomas Backes

Erkrankt der Arbeitnehmer am Corona-Virus, hat er nach § 3 EFZG einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung von sechs Wochen. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung kann durch arbeits- oder tarifvertragliche Regelung verlängert werden. Nach Ablauf der sechs Wochen (beziehungsweise der verlängerten Frist) erhält er Krankengeld von der Krankenkasse.

 

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