Erfolg im Eilverfahren: Versetzung eines gesundheitlich eingeschränkten Rettungsassistenten gestoppt
Unsere Kanzlei hat vor dem Landesarbeitsgericht Saarland erfolgreich die Versetzung eines Rettungsassistenten verhindert. Der Arbeitgeber wollte den Mitarbeiter trotz bestehender gesundheitlicher Einschränkungen an einen anderen Standort versetzen. Hiergegen haben wir uns im Eilverfahren erfolgreich zur Wehr gesetzt.
Das Gericht stellte klar: Arbeitgeber dürfen ihr Weisungsrecht nicht grenzenlos ausüben. Wenn eine Versetzung die Gesundheit eines Arbeitnehmers konkret gefährdet, muss hierauf Rücksicht genommen werden. Im vorliegenden Fall konnte glaubhaft gemacht werden, dass die Umsetzung an einen neuen Standort für den betroffenen Arbeitnehmer erhebliche gesundheitliche Folgen gehabt hätte.
Besonders deutlich betonte das Landesarbeitsgericht die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers sowie den Anspruch auf eine leidensgerechte Beschäftigung. Der Arbeitnehmer darf daher bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren weiterhin an seinem bisherigen Standort eingesetzt werden.
Die Entscheidung zeigt erneut, dass gesundheitliche Einschränkungen von Arbeitnehmern bei personellen Maßnahmen ernst genommen werden müssen und gerichtlicher Eilrechtsschutz wirksam greifen kann.