Keine Nachtschicht bei Gesundheitsproblemen

Nach einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts ist eine Krankenschwester, die aus gesundheitlichen Gründen keine Nachtschichten im Krankenhaus mehr leisten kann, nicht arbeitsunfähig erkrankt. Vielmehr hat sie einen Anspruch auf Beschäftigung, ohne für Nachtschichten eingeteilt zu werden (BAG 09.04.2014 – 10 AZR 637/13). Geklagt hatte eine Krankenschwester, die aus gesundheitlichen Gründen Medikamente einnehmen musste, die sie schläfrig machten, wodurch sie ihre Nachtdiensttauglichkeit verlor. Das Bundesarbeitsgericht war der Auffassung, dass die Klägerin voll arbeitsfähig ist, aber nicht zu Nachtdiensten herangezogen werden darf. Das Krankenhaus muss auf die gesundheitlichen Defizite der Klägerin bei der Schichteinteilung Rücksicht nehmen und darf sie nicht zu Nachtdiensten einteilen.

FAZIT: Dieses Urteil stärkt die Rechte der im Schichtdienst Beschäftigten.

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