Neuer Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz

Dies bedeutet grundsätzlich, dass der örtlich zuständige Träger der öffentlichen Jugendhilfe jedem Kind im vorgenannten Alter einen Kita-Platz zu verschaffen hat. Dass dies in Anbetracht der derzeit noch begrenzten Krippenplätze nicht zu realisieren ist, liegt auf der Hand. Folge ist, dass Eltern, denen die nunmehr gesetzlich garantierte frühkindliche Förderung in einer Kita mangels Kapazitäten nicht gewährt wird, der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten offen steht. In Betracht kommt hierbei nicht nur die Einforderung des Betreuungsplatzes im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes, sondern insbesondere auch die Geltendmachung eines Erstattungsanspruchs für die Kosten einer privaten Betreuung bspw. durch eine Tagesmutter. Voraussetzung für die Wahrung des Rechtsanspruchs ist allerdings, dass Eltern, die die Betreuung für ihr Kind benötigen, frühzeitig ihren Anspruch bei der Gemeinde anmelden und im Falle eines ablehnenden Bescheids rechtzeitig Widerspruch einlegen.

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