Weiße Wände sollten weiß bleiben!?

Grund ist, dass laut Bundesgerichtshof (VIII ZR 416/12) derjenige, der eine in Weiß gestrichene Wohnung übernimmt, bei Auszug ungewöhnliche Farbanstriche zu beseitigen hat. Kann der Vermieter die Wohnung ohne eine Renovierung praktisch nicht neu vermieten, da Mietinteressenten die Wohnung wegen des farblichen Zustands ablehnen, besteht die Pflicht des Vormieters, die Wohnung mit einem neutralen Anstrich zu versehen oder für die entsprechenden Kosten aufzukommen. Dies gilt sogar in den Fällen, in denen der Mieter laut Mietvertrag überhaupt nicht verpflichtet war, Schönheitsreparaturen vorzunehmen.

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