Veröffentlichungen
2016
Mietrecht: Separate Stellplatzkündigung möglich
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Familienrecht: Elternunterhalt - Wenn das Sozialamt die Kinder in Anspruch nimmt ...
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Mietrecht: Für Mieterhöhungen zählt nur die tatsächliche Wohnfläche
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Sozialrecht: Kein Anspruch auf Elterngeld während des Erholungsurlaubs
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Familienrecht: Neue Düssdeldorfer Tabelle ab 01.01.2016
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- Pflegekräfte aus Osteuropa - eine Alternative zum Pflegeheim? (189,9 KiB)
- Senioren-WG statt Altersheim? (111,4 KiB)
- Bessere Vereinbarkeit von Beruf und Pflege (98,2 KiB)
- Compliance fuer den Mittelstand (145,6 KiB)
- Geschäftsführer oder Arbeitnehmer? (183,4 KiB)
- BBIG.PNG (498,1 KiB)
- ezb.jpg (128,5 KiB)
Zukünftige Vorträge
Vortrag "Schwerbehindertenrecht"
Arbeitgeber, die schwerbehinderte Menschen beschäftigen, haben neben den arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen auch das Schwerbehindertenrecht des SGB IX zu beachten. Auf dieser Grundlage treffen den Arbeitgeber verstärkt Rechte und Pflichten, die er von Beginn bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu beachten hat.
Ich zeigt auf, wie in der täglichen betrieblichen Praxis das Schwerbehindertenrecht umgesetzt wird, also welche Pflichten den Arbeitgeber bei der Einstellung von Schwerbehinderten treffen, welchen Anspruch ein schwerbehinderter Mensch auf angemessene Beschäftigung hat, welche präventiven Maßnahmen im Betrieb ergriffen werden müssen, wieviel Zusatzurlaub einem schwerbehinderten Mitarbeiter zustehen und für den Fall der Fälle: was bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu beachten ist.
Wir laden Sie recht herzlich ein zu unserer unentgeltlichen Präsenz-Veranstaltung
"Schwerbehindertenrecht"
Dienstag, 25.06.2024, 18.00 - 19.30 Uhr
Seminargebäude, IHK Saarland, Franz-Josef-Röder-Str. 9
Anmeldungen bitte direkt bei der IHK Saarland
IHK Saarland, Franz-Josef-Röder-Str. 9 in Saarbrücken