Aktuelle und vergangene Vorträge
WICHTIG: Ein Versäumnis – mit teuren Folgen. Eine Maßnahme – mit maximaler Wirkung.
IHK des Saarlandes, Franz-Josef-Röder-Str. 9, 66119 Saarbrücken
Schon ein einziger schwerbehinderter Mitarbeiter verpflichtet Sie zur Bestellung eines Inklusionsbeauftragten nach § 181 SGB IX. Was viele Arbeitgeber nicht wissen: Fehlt diese zentrale Funktion, öffnen Sie Tür und Tor für AGG-Klagen mit Beweislastumkehr und riskieren zusätzlich ordnungswidrigkeitenrechtliche Konsequenzen.
Die gute Nachricht: Die Lösung ist einfach, klar und sofort umsetzbar.
Mit der korrekten Bestellung eines Inklusionsbeauftragten schaffen Sie nicht nur Rechtssicherheit, sondern schließen eine der gefährlichsten Haftungslücken im Personalbereich – effektiv und nachhaltig.
Herr Rechtsanwalt Eric Schulien, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Eric Schulien GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft, Saarbrücken, erklärt:
- warum bereits kleinste Versäumnisse gravierende Folgen haben können
- weshalb Gerichte genau hier besonders genau hinschauen
- und vor allem: wie Sie mit einem einzigen Schritt Ihr Risiko drastisch reduzieren
Machen Sie Ihr Unternehmen rechtssicher – mit einer Maßnahme, die den Unterschied macht.
Wir laden Sie recht herzlich ein zu unserer unentgeltlichen Präsenz-Veranstaltung
„Ein Versäumnis – mit Folgen. Eine Maßnahme – mit maximaler Wirkung“
Mittwoch, 04.11.2026, 17.00 bis 19.00 Uhr
Die Anmeldung erfolgt direkt bei der IHK des Saarlandes über folgenden Link:
Vortrag "Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht für die SBV vom 20.10. bis 21.10.2026
Bildungszentrum der Arbeitskammer in Kirkel am 20.10. bis 21.10.2026
Dieses Seminar richtet sich vorwiegend an Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs-/Personalräte, Mitarbeitervertretungen und Inklusionsbeauftragte des Auftragsgebers.
Die Inhalte des Seminars sind:
• Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht - Gesetzliche Grundlagen
• Die wichtigsten Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats aus § 87 BetrVG
• Beteiligungsrechte in personellen Angelegenheiten
• Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis
• Arbeitsnehmerschutzgesetze im Überblick
Neben der unmittelbaren Unterstützung schwerbehinderter Kollegen hat die SBV auch darauf zu achten, dass die zugunsten schwerbehinderter Menschen geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Verwaltungsordnungen durchgeführt werden. Zudem hat die SBV das Recht, an allen Sitzungen des Betriebsrats beratend teilzunehmen und Anträge zu stellen, was Grundkenntnisse des Betriebsverfassungsrechts und des allgemeinen Arbeitsrechts erfordert. In diesem Seminar erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten arbeits- und betriebsverfassungsrechtlichen Vorschriften, welche die SBV für die ordnungsgemäße Wahrnehmung ihrer Arbeit benötigt.
Vortrag "Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht für die SBV vom 30.03. bis 31.03.2026
Bildungszentrum der Arbeitskammer in Kirkel am 30.03. bis 31.03.2026
Dieses Seminar richtet sich vorwiegend an Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs-/Personalräte, Mitarbeitervertretungen und Inklusionsbeauftragte des Auftragsgebers.
Die Inhalte des Seminars sind:
• Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht - Gesetzliche Grundlagen
• Die wichtigsten Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats aus § 87 BetrVG
• Beteiligungsrechte in personellen Angelegenheiten
• Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis
• Arbeitsnehmerschutzgesetze im Überblick
Neben der unmittelbaren Unterstützung schwerbehinderter Kollegen hat die SBV auch darauf zu achten, dass die zugunsten schwerbehinderter Menschen geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Verwaltungsordnungen durchgeführt werden. Zudem hat die SBV das Recht, an allen Sitzungen des Betriebsrats beratend teilzunehmen und Anträge zu stellen, was Grundkenntnisse des Betriebsverfassungsrechts und des allgemeinen Arbeitsrechts erfordert. In diesem Seminar erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten arbeits- und betriebsverfassungsrechtlichen Vorschriften, welche die SBV für die ordnungsgemäße Wahrnehmung ihrer Arbeit benötigt.
Mobbing im Arbeitsrecht
bei einer Saarländischen Fortbildungsakademie in Neunkirchen
Die Schulung finden bei einer Saarländischen Fortbildungsakademie in Neunkirchen statt.
Vortrag Check-up zum Nachweisgesetz
IHK Saarland, Franz-Josef-Röder-Str. 9 in Saarbrücken
Ein Arbeitsvertrag hat bestimmte Regelungen zu enthalten. So sieht es das Nachweisgesetz vor, das im Sommer 2022 neu in Kraft trat. Welche Erfahrungen liegen mit dem neuen Gesetz vor? Was ist bei der inhaltlichen Abfassung der Arbeitsverträge nun zu beachten? Welche Fristen hat der Arbeitgeber einzuhalten? Gilt ein bestimmtes Formerfordernis bei der Aufstellung des Arbeitsvertrages?
Wir laden Sie recht herzlich ein zu unserer unentgeltlichen Präsenz-Veranstaltung
"Check-up zum Nachweisgesetz"
Dienstag, 10.12.2024, 18.00 - 19.30 Uhr
Seminargebäude, IHK Saarland, Franz-Josef-Röder-Str. 9
Anmeldungen bitte direkt bei der IHK Saarland
Vortrag "Schwerbehindertenrecht"
IHK Saarland, Franz-Josef-Röder-Str. 9 in Saarbrücken
Arbeitgeber, die schwerbehinderte Menschen beschäftigen, haben neben den arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen auch das Schwerbehindertenrecht des SGB IX zu beachten. Auf dieser Grundlage treffen den Arbeitgeber verstärkt Rechte und Pflichten, die er von Beginn bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu beachten hat.
Ich zeigt auf, wie in der täglichen betrieblichen Praxis das Schwerbehindertenrecht umgesetzt wird, also welche Pflichten den Arbeitgeber bei der Einstellung von Schwerbehinderten treffen, welchen Anspruch ein schwerbehinderter Mensch auf angemessene Beschäftigung hat, welche präventiven Maßnahmen im Betrieb ergriffen werden müssen, wieviel Zusatzurlaub einem schwerbehinderten Mitarbeiter zustehen und für den Fall der Fälle: was bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu beachten ist.
Wir laden Sie recht herzlich ein zu unserer unentgeltlichen Präsenz-Veranstaltung
"Schwerbehindertenrecht"
Mittwoch, 04.09.2024, 18.00 - 19.30 Uhr
Seminargebäude, IHK Saarland, Franz-Josef-Röder-Str. 9
Anmeldungen bitte direkt bei der IHK Saarland
Vortrag "Schwerbehindertenrecht"
IHK Saarland, Franz-Josef-Röder-Str. 9 in Saarbrücken
Arbeitgeber, die schwerbehinderte Menschen beschäftigen, haben neben den arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen auch das Schwerbehindertenrecht des SGB IX zu beachten. Auf dieser Grundlage treffen den Arbeitgeber verstärkt Rechte und Pflichten, die er von Beginn bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu beachten hat.
Ich zeigt auf, wie in der täglichen betrieblichen Praxis das Schwerbehindertenrecht umgesetzt wird, also welche Pflichten den Arbeitgeber bei der Einstellung von Schwerbehinderten treffen, welchen Anspruch ein schwerbehinderter Mensch auf angemessene Beschäftigung hat, welche präventiven Maßnahmen im Betrieb ergriffen werden müssen, wieviel Zusatzurlaub einem schwerbehinderten Mitarbeiter zustehen und für den Fall der Fälle: was bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu beachten ist.
Wir laden Sie recht herzlich ein zu unserer unentgeltlichen Präsenz-Veranstaltung
"Schwerbehindertenrecht"
Dienstag, 25.06.2024, 18.00 - 19.30 Uhr
Seminargebäude, IHK Saarland, Franz-Josef-Röder-Str. 9
Anmeldungen bitte direkt bei der IHK Saarland
Vortrag "Chef, ich mach mal Urlaub!"
IHK Saarland, Franz-Josef-Röder-Str. 9 in Saarbrücken
Jeder Mitarbeitende hat einen gesetzlichen Anspruch auf Gewährung bezahlten Erholungsurlaubes. In der Praxis tauchen rund um den Urlaub viele Fragen auf.
Wer legt den Urlaub zeitlich fest? Wie werden Urlaubsansprüche berechnet? Wie wird das Urlaubsentgelt berechnet? Wie lange kann Urlaub übertragen werden? Und nicht zu vergessen: Wann verfällt der Urlaubsanspruch?
Fragen über Fragen, die der Arbeitgeber richtig beantworten muss.
Ich zeigt dem Arbeitgeber in unserer unentgeltlichen Präsenzveranstaltungen auf, welche Antworten Gesetz und Rechtsprechung vorgeben.
Wir laden Sie recht herzlich ein zu unserer unentgeltlichen Präsenz-Veranstaltung
"Chef, ich mach mal Urlaub!"
am 18.06.2024 von 18.00 Uhr bis 19.30 Uhr
Seminargebäude, IHK Saarland, Franz-Josef-Röder-Str. 9
Anmeldungen bitte direkt bei der IHK Saarland
Vortrag "Die Vertrauensperson im BEM: ein Mysterium"
IHK Saarland, Franz-Josef-Röder-Str. 9 in Saarbrücken
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement, kurz BEM, ist ein für den Arbeitgeber gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren. Es muss durchgeführt werden, wenn ein Mitarbeiter innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen arbeitsunfähig erkrankt war. Das BEM bietet sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer eine Chance, Krankheitszeiten im Betrieb zu verringern.
Im Rahmen der BEM-Gespräche erörtern der Mitarbeiter mit einem Vertreter des Betriebsrates (sofern gewünscht), einem Vertreter der Schwerbehindertenvertretung (sofern gewünscht) und einem BEM-Verantwortlichen des Arbeitgebers seine persönliche Situation. Für viele Betroffene eine unangenehme Situation, bei der sie gerne Unterstützung von einer Person ihres Vertrauens hätten.
Wir laden Sie recht herzlich ein zu unserer unentgeltlichen Präsenz-Veranstaltung
„Die Vertrauensperson im BEM: ein Mysterium?“
Dienstag, 5. Dezember 2023, 18.00 - 19.30 Uhr
Raum 0.01, Seminargebäude, IHK Saarland, Franz-Josef-Röder-Str. 9
Anmeldungen bitte direkt bei der IHK Saarland
Vortrag "Lohnfortzahlung - wie geht das richtig?
IHK Saarland, Franz-Josef-Röder-Str. 9 in Saarbrücken
Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, seinem kranken Arbeitnehmer sein Gehalt fortzuzahlen. Das regelt das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG). Nur: Wie läuft das mit der Lohnfortzahlung? Wie berechnet der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung? Erhält der Arbeitgeber die gezahlte Lohnfortzahlung erstattet und wenn ja, von wem? Vor allem - Was gilt bei einer erneuten Erkrankung des Arbeitnehmers?
Wir laden Sie recht herzlich ein zu unserer unentgeltlichen Präsenz-Veranstaltung
„Lohnfortzahlung – wie geht das richtig? “
Donnerstag, 9. November 2023, 18.00 - 19.30 Uhr
Raum 0.01, Seminargebäude, IHK Saarland, Franz-Josef-Röder-Str. 9
Anmeldungen bitte über die IHK.